Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website https://www.crcollection.de/ einschließlich aller zugehörigen Unterseiten.
Die CR Collection Möbelhandels- und Vertriebsgesellschaft mbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 und den technischen Anforderungen der EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA – vereinbar.
Die Website wurde nach bestem Wissen und im Rahmen der technischen Möglichkeiten der eingesetzten Website-Plattform (Wix) umgesetzt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
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Teilweise fehlende oder unvollständige Alternativtexte für Bilder
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Einzelne Farbkontraste entsprechen möglicherweise nicht vollständig den Mindestanforderungen
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Struktur der Überschriften (H1–H6) ist auf einzelnen Unterseiten nicht durchgängig konsistent
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Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit einzelner interaktiver Elemente (z. B. Menü-/Overlay-Komponenten)
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PDF-Dokumente sind ggf. nicht vollständig barrierefrei aufbereitet
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Eingebettete Inhalte (z. B. Karten oder externe Inhalte) sind nicht vollständig screenreader-optimiert
Nicht barrierefreie Inhalte
Diese Erklärung wurde am 08.06.2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung der Website unter Berücksichtigung gängiger Prüfverfahren (u. a. WCAG-Prinzipien, BITV/WCAG-Checklisten sowie manuelle Stichprobenprüfung zentraler Seitenbereiche).
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder Sie Inhalte in einer für Sie zugänglicheren Form benötigen, können Sie sich an uns wenden:
CR Collection Möbelhandels- und Vertriebsgesellschaft mbH
E-Mail: kontakt@crcollection.de
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten und bestehende Barrieren zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
In Deutschland sind dies je nach Bundesland die jeweiligen Schlichtungsstellen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Hinweis zur kontinuierlichen Verbesserung
Die Barrierefreiheit dieser Website ist Teil eines fortlaufenden Verbesserungsprozesses. Inhalte und technische Komponenten werden regelmäßig überprüft und weiter optimiert.
